Innenministerium untersagt Hissen der Regenbogenfahne auf dem Rathaus

17.07.20 –

Die GRÜNEN in der Rostocker Bürgerschaft kritisieren das Verbot des Schweriner Innenministeriums, die Regenbogenflagge zum morgigen Christopher-Street-Day auf dem Rathaus zu hissen. Für die Beflaggung auf dem Rathaus ist eine Genehmigung des Innenministers nötig. Die Bürgerschaft hatte den Oberbürgermeister in der Juni-Sitzung auf Antrag der GRÜNEN, DIE LINKE.PARTEI, SPD und FDP beauftragt, eine entsprechende Genehmigung einzuholen. Nun ist der Ablehnungsbescheid des Ministeriums eingegangen. Andreas Tesche, Mitglied der grünen Fraktion, kritisiert die Entscheidung:

„Die Haltung des Innenministeriums ist sehr bedauerlich. Der Christopher-Street-Day ist ein großes Fest und zugleich auch eine Demonstration für Vielfalt und ein Miteinander aller Lebensweisen. Er hat sich längst zu einem breit getragenen Gedenktag entwickelt. In diesem Jahr kann der Umzug wegen der Corona-Pandemie nicht wie gewohnt stattfinden. Darum sind sichtbare Zeichen der Solidarität mit Lesben, Schwulen, Bi-, Trans*sexuellen und queeren Menschen jetzt besonders wichtig. Wir müssen auch feststellen, dass bereits errungene Fortschritte in manchen Ländern wieder stark gefährdet sind. So haben sich einige Regionen in Polen gerade zur LGBT-freien Zone erklärt. Das diesjährige CSD-Motto lautet darum auch: ‚Support your queer friends in Europe‘. Mit der Regenbogenflagge auf dem Rathaus würde die Stadt ein deutliches Signal gegen Diskriminierung und Ausgrenzung und für ein weltoffenes Rostock in Europa setzen.

Dieses wichtige Anliegen wurde vom Innenministerium nun auf Sachbearbeiter-Ebene vom Tisch gefegt. Die rechtliche Argumentation ist dünn. Es wird gleich eingeräumt, dass die Beflaggungsverordnung selbst gar keine Kriterien enthält, welche Flaggen auf Antrag genehmigt werden können und welche nicht. Es hängt also letztlich vom Willen oder Nichtwillen des Innenministeriums ab. Und das Ministerium unter Lorenz Caffier zeigt einmal mehr, dass es der gesellschaftlichen Weiterentwicklung nicht zu folgen vermag. Die Regenbogenbahne ist längst zu einem parteipolitisch neutralen Gleichberechtigungssymbol im Sinne des Grundgesetzes geworden. Darum ist hier auch nicht die Neutralitätspflicht des Staates verletzt. Die Stadt sollte selbst entscheiden können, wenn sie dieses Zeichen der Solidarität setzen will.

Immerhin: Die Regenbogenfahnen vor dem Rathaus können weiterhin wehen. Das ist gut, aber gerade in diesem Jahr wäre die offizielle Beflaggung noch besser gewesen.“

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Mitteilung Soziales

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