Antrag zum Schwarzfahren: Strafe ja, Gefängnis nein

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Wer ohne Ticket in Bus oder Bahn erwischt wird, kann schlimmstenfalls im Gefängnis landen. Dies beruht auf einem Straftatbestand, der in den 1930er Jahren ins Strafrecht aufgenommen wurde. Viele Städte in Deutschland verzichten inzwischen darauf, einen Strafantrag wegen Fahrens ohne Ticket zu stellen. Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.Volt und DIE LINKE in der Bürgerschaft wollen nun erreichen, dass die RSAG ebenso verfährt. Das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 € für Fahren ohne Ticket soll weiterhin erhoben werden.

Dazu Lisa Rieker, stellvertretende Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.Volt: „Parken ohne Ticket ist eine kleine Ordnungswidrigkeit, Busfahren ohne Ticket dagegen eine Straftat – diese Ungleichbehandlung ist niemandem mehr vermittelbar. Das Gute ist: der Gesetzgeber stellt es den Verkehrsbetrieben frei, ob sie Strafanzeige stellen oder nur die Gebühr von 60 € berechnen wollen. Viele Städte wie Mainz, Wiesbaden oder Leipzig stellen mittlerweile keine Strafanzeigen mehr und es ist bislang aus keiner Stadt ein deutlicher Anstieg des Schwarzfahrens bekannt geworden. Die 60 € Strafgebühr sind in der Regel Abschreckung genug. Darum sagen wir: Strafe ja, Gefängnis nein.

Unser Antrag würde Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte spürbar entlasten und auch noch Steuergelder einsparen. Allein in Rostock wurden im letzten Jahr über 1.400 Strafanzeigen wegen Schwarzfahrens gestellt. Diese Fälle machten in Rostock immerhin zehn Prozent aller Straftaten aus. Die Gerichte sprechen dann zusätzlich zu den 60 € in der Regel noch weitere Geldstrafen aus. Wer diese Geldstrafen nicht bezahlen kann, landet sogar im Gefängnis. In Mecklenburg-Vorpommern sind dies jedes Jahr über 100 Menschen. Es trifft also vor allem arme Menschen. Für die Gesellschaft ist das auch noch sehr teuer, denn ein einziger Hafttag verursacht Kosten von rund 190 €.

Die Kapazitäten von Polizei und Justiz sind an anderer Stelle deutlich besser eingesetzt.“