Grüne.Volt-Fraktion begrüßt Umsetzung ihres Antrags
Am 7. Oktober soll die Rostocker Bürgerschaft die Änderung der Hundesteuersatzung beschließen: Wer einen Hund aus einem von der Stadt beauftragten Tierheim übernimmt, soll künftig für zwei Jahre von der Hundesteuer befreit werden. Grundlage dafür ist ein Antrag der Fraktion Grüne.Volt, den die Bürgerschaft am 22. April beschlossen hat.
„Ich freue mich, dass unser Antrag so zügig umgesetzt wird. Wer einem Tier aus dem Tierheim ein neues Zuhause gibt, soll dabei nicht auch noch durch die Hundesteuer belastet werden“, sagt Felix Winter, Fraktionsvorsitzender von Grüne.Volt.
Die Regelung ist nicht nur ein Beitrag zum Tierwohl, sondern kann sich auch finanziell für die Stadt lohnen. „Ein Tierheimplatz kostet die Stadt deutlich mehr als die Hundesteuer, die durch einen vermittelten Hund eingenommen wird. Wenn durch die Steuerbefreiung Hunde schneller vermittelt werden, können dadurch auch Kosten für Tierheim und Tierklinik eingespart werden“, so Winter.
Die Verwaltung weist in ihrer Beschlussvorlage ebenfalls darauf hin, dass durch zügigere Vermittlungen Einsparungen bei den Kostenerstattungen für das Tierheim und die Tierklinik möglich sind.