Grüner Erfolg: Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim

Gute Nachrichten für den Tierschutz: Die Bürgerschaft ist unserem Vorschlag gefolgt. Künftig wird in den ersten beiden Jahren keine Hundesteuer fällig, wenn ein Hund aus dem Tierheim Schlage übernommen wird.

Unsere Fraktionsvorsitzende Anja Eggert erklärt: „In zweifacher Hinsicht ist das ein Erfolg für den Tierschutz: In Kommunen, in denen diese Regelung bereits eingeführt wurde, konnten die Aufenthaltszeiten der Hunde im Tierheim verringert werden. Zudem kann es Menschen motivieren, eher einen Hund aus dem Tierheim statt von einem Züchter aufzunehmen, bei denen die Tiere häufig überzüchtet werden. Da es sehr teuer ist, Hunde im Tierheim unterzubringen (21 Euro pro Hund pro Tag), entlastet diese Regelung auch unseren Haushalt.“

Die Hundesteuersätze liegen derzeit zwischen 108 und 168 € pro Jahr (ohne gefährliche Hunde).

Für gefährliche Hunde (sog. „Listenhunde“) gilt in der Satzung bewusst ein deutlich höherer Steuersatz von 1.000 € gewählt. Allerdings lassen sich diese Hunde in Tierheimen besonders schwer vermitteln. Darum wurde auf Vorschlag der Grünen hier eine Ermäßigung des Steuersatzes von 50% beschlossen. Damit kann ein Anreiz geschaffen werden, einen Tierheim-Hund statt eines Zuchthundes aus der Liste der gefährlichen Hunde zu wählen. Zugleich bleibt mit einem ermäßigten Satz von 500 € pro Jahr ein deutlicher Abstand zu den steuerfreien übrigen Hunderassen.